Die Denkmalpflege vertrete ebenfalls die Ansicht, dass die vorliegende Reklame das Laubenbild durch die Übergrösse störe und auf eine Höhe von 30 cm zu reduzieren sei. In der oberen Altstadt sei grundsätzlich die maximale Höhe von 30 cm für Leuchtkästen vorgesehen. Die Festlegung der maximalen Höhe bezwecke, dass der Leuchtkasten nur begrenzt das Laubenbild störe.