Mit Entscheid vom 4. November 2021 erteilte die Stadt Bern dem Bauvorhaben den Bauabschlag und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert 30 Tagen an, indem der Leuchtkasten zu entfernen sei. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Strafe bei Nichtbefolgung an. 2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 1. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauabschlags und der Wiederherstellungsverfügung vom 4. November 2021 sowie die Erteilung der Baubewilligung für das Bauvorhaben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.