Mit Schreiben vom 14. April 2021 reichte die Beschwerdeführerin sinngemäss ein nachträgliches Baugesuch und ein hinsichtlich der Begründung ergänztes Ausnahmegesuch ein, ohne an den Massen der Leuchtreklame etwas zu ändern. Anders ist, dass nur noch fünf statt sechs Firmenlogos enthalten sein sollen, dagegen die Adressangabe «D.________» nicht mehr auf derselben Höhe wie die Firmenlogos, sondern in grösserer Schrift oberhalb der Firmenlogos innerhalb der breiten schwarzen Randfläche stehen soll.