Mit Schreiben vom 14. September 2020 hat die Stadt Bern der Beschwerdeführerin Einwände zum Bauvorhaben eröffnet. Mit Schreiben vom 25. März 2021 stellte das Bauinspektorat der Stadt Bern fest, dass der Leuchtkasten in der Zwischenzeit ohne Baubewilligung montiert worden war. Sie wies die Beschwerdeführerin ausserdem darauf hin, dass der angebrachte Leuchtkasten mit der ausgeführten Höhe von 50 cm die materiellen Vorgaben nicht einhalte. Gleichzeitig stellte sie der Beschwerdeführerin für den widerrechtlich montierten Leuchtkasten den Bauabschlag sowie die