1. Die Beschwerdeführerin reichte am 26. Juni 2020 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für das Anbringen einer Reklame (Leuchtkasten) unter der Laube auf Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. G.________. Bei der Leuchtreklame handelt es sich um einen unter der Laube hängenden Leuchtkasten, der 150 cm breit, 50 cm hoch und 3 cm tief ausfallen und aus sechs Firmenlogos sowie der Adresse «D.________» zusammengesetzt sein soll. Die Firmenlogos und die Adressierung sollen von einer breiten schwarzen Randfläche umrandet werden. Die Parzelle Nr. G.________ liegt in einer Zone mit Planungspflicht, ZZP Obere Altstadt, Nr. B.________. Die Liegenschaft D.__