c) Mit der Projektänderung vom 20. September 2022 (mit Projektänderungsplänen vom 19. September 2022) wird demnach die zulässige Gebäude- und Firsthöhe eingehalten. 5. Ergebnis a) Das Bauvorhaben mit der Projektänderung vom 20. September 2022 erweist sich hinsichtlich der Gebäude- und der Firsthöhe als vorschriftskonform. Die Beurteilung kann gestützt auf die von der Beschwerdegegnerin eingereichten Projektpläne mit der Bestätigung des Geometerunternehmens betreffend den Verlauf des natürlich gewachsenen Terrains erfolgen; der von der Beschwerdeführerin 1 beantragte Augenschein ist damit verzichtbar.