Terrainfeststellung durch das Geometerunternehmen den Geländeverlauf, wie er der natürlichen Umgebung entspricht, wiedergibt. In der Fassadenmitte der Südwestfassade sind demnach die Gebäude- und die Firsthöhe ab dem Terrain gemäss der Geländefeststellung durch das Geometerunternehmen zu messen. Die Gebäudehöhe beträgt demnach 6,065 m und die Firsthöhe 10,00 m. Damit sind die zulässigen Höhenmasse eingehalten; die Hangneigung innerhalb des Gebäudegrundrisses beträgt über 10 % und auf der Südwestseite kann daher der Hangzuschlag beansprucht werden. 13 Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3)