An der Südwestfassade sind demnach die Gebäude- und die Firsthöhe ab dem Niveau des Terrains in der Fassadenmitte, wie es aus dem umgebenden natürlichen Geländeverlauf abzuleiten ist, massgebend. Der entsprechende Terrainverlauf wurde im Auftrag der Beschwerdegegnerin durch ein Geometerunternehmen festgestellt und auf dem Projektänderungsplan bestätigt. An der Geländefeststellung durch das Geometerunternehmen wird von keiner Seite substantiierte Kritik geübt und es sind keine Gründe ersichtlich, daran zu zweifeln. Ein Augenschein durch die Instruktionsbehörde würde diesbezüglich keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen und ist daher verzichtbar. Es darf davon ausgegangen werden, dass die