Damit bleibt das Projekt in seinen Grundzügen gleich; der Rahmen einer Projektänderung, die im hängigen Verfahren beurteilt werden kann, ist eingehalten. Durch die Tiefersetzung um 57 cm sind keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich betroffen, so dass eine Publikation der Projektänderung unterbleiben kann und keine Neuprofilierung nötig ist. Die Verfahrensbeteiligten konnten sich zur Projektänderung äussern. Dritte sind durch die Projektänderung nicht neu betroffen. 4. Gebäudehöhe