b) Die Beschwerdegegnerin hatte in ihrem Schreiben vom 25. August 2022 angekündigt, dass sie die Gebäudehöhe, die um 57 cm zu hoch sei, mit einer Projektänderung auf das zulässige Mass reduzieren wolle. Im Projektänderungsplan «Ansichten und Schnitte» im Mst. 1:100 vom 19. September 2022 ist dies so dargestellt. Die Höhe oberkant Fussboden Erdgeschoss (OK FB EG) soll neu bei 661,30 m.ü.M. liegen statt bisher 661,87 m.ü.