a) Der Beschwerdeführer 2 beanstandete in seiner Beschwerde formelle Mängel im erstinstanzlichen Verfahren. Es habe eine Projektänderung (Wechsel der zweigiebeligen Dachform zur einfachen Firstform in gleicher Bauhöhe) gegeben, über die er nie offiziell informiert worden sei. Er habe erst durch Nachfragen bei der Gemeinde davon Kenntnis erhalten, nachdem die Profile angepasst worden seien. Es habe nie ein Schriftenwechsel dazu stattgefunden. Ferner sei sein Begehren nach einer Einspracheverhandlung stillschweigend übergangen worden.