Der Beschwerdeführer 2 äusserte ferner ästhetische Bedenken zum geänderten Projekt. Er erklärte aber, dass er an seiner Beschwerde nicht festhalte. Die Gemeinde hielt mit Stellungnahme vom 26. Oktober 2022 fest, die Projektänderungspläne zeigten die Veränderungen im Verhältnis zur früheren Projektversion nicht auf. Die einzige ersichtliche Anpassung sei die Herabsetzung des Gebäudes um 57 cm. Im Verhältnis zum vom Geometerunternehmen festgestellten Terrainverlauf sei das Gebäude nun konform und die Firsthöhe eingehalten. Im Übrigen behielten die von der