Die übrigen Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdeführerin 1 stellte mit Stellungnahme vom 25. Oktober 2022 fest, die Gebäudehöhe sei mit der Projektänderung herabgesetzt worden. Sie hielt an ihrer Beschwerde fest und ersuchte um baldige Entscheidung. Der Beschwerdeführer 2 nahm mit Eingabe vom 26. Oktober 2022 zur Kenntnis, dass die Vermassungen des Baukörpers mit der Projektänderung korrigiert worden und nun planungskonform seien. Es sei bedauerlich, dass die Profile nicht gemäss der Projektänderung angepasst worden seien. Der Beschwerdeführer 2 äusserte ferner ästhetische Bedenken zum geänderten Projekt.