Am 25. August 2022 reichte die Beschwerdegegnerin einen Projektplan mit Schnitten und Fassadenansichten ein, auf dem der von einem Geometeruntenehmen festgestellte Verlauf des natürlich gewachsenen Terrains auf den Schnitten und Fassadenansichten eingetragen ist. Die Beschwerdegegnerin teilte mit, gemäss der Terrainfeststellung des Geometerunternehmens sei die Südwestfassade um 57 cm zu hoch. Sie sei diesbezüglich zu einer Projektänderung bereit. Am 20. September 2022 reichte sie die Projektänderung ein. Die übrigen Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.