Sie beantragte eine Terrainrekonstruktion durch einen Geometer. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen und reichte keine neuen Pläne ein. 5. Mit Verfügung vom 13. Juni 2022 machte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin darauf aufmerksam, dass sie als Bauherrin den Nachweis für die Einhaltung der Gebäudehöhe erbringen und dafür das massgebende Terrain in den Plänen korrekt darstellen müsse. Es bat die Beschwerdegegnerin, den Verlauf des natürlich gewachsenen Terrains von einem fachlich ausgewiesenen Geometer feststellen zu lassen und Projektpläne (Schnitte und Fassadenansichten) einzureichen, auf denen der Verlauf des natürlich gewachsenen Terrains jeweils eingezeichnet sei.