talseitigen Terrasse des bestehenden Gebäudes die Oberfläche im Verhältnis zum natürlich gewachsenen Terrain angehoben worden sei und das Gelände dort, wo die Südwestfassade des geplanten Neubaus verlaufen würde, heute höher liege als der ursprünglich gewachsene Boden. Dies hätte zur Folge, dass die Gebäudehöhe an der Südwestfassade nicht, wie auf dem Projektplan dargestellt, vom bestehenden Terrassenboden zu messen wäre, sondern vom tiefer gelegenen Niveau, das dem umgebenden natürlichen Geländeverlauf entspreche. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu dieser vorläufigen Einschätzung des Rechtsamts zu äussern.