Mit der Verfügung vom 12. Februar 2021 sistierte das Rechtsamt ausserdem das Verfahren. Das Regierungsstatthalteramt reichte am 15. Februar 2021 unaufgefordert eine Stellungnahme ein, in der es sich zur Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 und zur angeordneten Sistierung äusserte. Nach mehreren Verlängerungen der Sistierung teilte die Beschwerdeführerin 1 dem Rechtsamt am 15. Februar 2022 mit, dass die Verhandlungen mit der Beschwerdegegnerin gescheitert seien. Mit Verfügung vom 18. Februar 2022 schrieb das Rechtsamt die Beschwerde von I.________ als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab, nachdem diese am 9. März 2021 den Beschwerderückzug erklärt hatte.