eingereicht. Die Beschwerdegegnerin sei gemäss einer Zustimmungserklärung, welche die Beschwerdeführerin 1 ihrer Beschwerde beilegte, mit der beantragten Sistierung einverstanden. Der Beschwerdeführer 2 reichte in eigenem Namen sowie im Namen von I.________ ebenfalls am 8. Februar 2021 bei der BVD Beschwerde gegen den Gesamtbauentscheid vom 12. Januar 2021 ein. Er beantragte sinngemäss die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Erteilung des Bauabschlags. Auch er begründete seine Beschwerde insbesondere mit der Nichteinhaltung der zulässigen Gebäudehöhe.