Das geänderte Projekt hält die Vorschriften über das Lichtraumprofil ein. Gegen die Projektänderung werden von keiner Seite Einwände erhoben. Die BVD erkennt keine Gründe, die gegen eine Bewilligung der Projektänderung sprechen. Diese kann daher erteilt werden. Auf die in Aussicht genommene Auflage zur Markierung der Parkfelder am Boden kann dank der Projektänderung verzichtet werden. Mit den um 0,50 m vom Fahrbahnrand zurückversetzten, 2,50 m breiten Parkfeldern ist die Einhaltung der lichten Breite gemäss Art. 83 Abs. 3 SG gewährleistet. 3. Kosten