c) Erfolgt eine Projektänderung im Baubeschwerdeverfahren, sind die Gemeinde, die Gegenpartei sowie allfällig von der Projektänderung berührte Dritte anzuhören (Art. 43 Abs. 3 BewD). Vorliegend haben sich die Gemeinde und der Beschwerdeführer zustimmend zur Projektänderung geäussert. Dritte sind durch das Rückversetzen der beiden Längsparkfelder nicht berührt.