5. Das Rechtsamt behandelte die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene Plananpassung mit Verfügung vom 10. Februar 2022 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD2. Es bat die Beschwerdegegnerin, zur Vermeidung von Widersprüchen in den massgebenden Plänen die Projektänderung um die weiteren Pläne zu ergänzen, auf denen die Längsparkfelder am I.________weg dargestellt seien. Die Beschwerdegegnerin reichte am 2. März 2022 einen Umgebungsplan, einen Grundrissplan des Erdgeschosses sowie einen Plan «Ansicht Süd» ein. 6. Am 19. April 2022 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde zurück. Er teilte mit, dass er mit der Projektänderung vom 2. März 2022 einverstanden sei.