Die Beschwerdegegnerin erklärte mit Eingabe vom 2. Februar 2022 ihr grundsätzliches Einverständnis. Sie schlug vor, die Formulierung so anzupassen, dass die beiden Längsparkfelder am I.________weg so zurückzuversetzen und am Boden zu markieren seien, dass zum Fahrbahnrand ein Abstand (lichte Breite) von 0,50 m eingehalten werde. Sie reichte einen entsprechend angepassten Umgebungsplan vom 19. Januar 2022 ein. Die Gemeinde erklärte sich mit Schreiben vom 4. Februar 2022 ebenfalls mit der Auflage einverstanden.