4. Mit Verfügung vom 17. Januar 2022 teilte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten mit, es ziehe für den Fall einer Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids die Aufnahme einer Auflage in Betracht, wonach die beiden Längsparkfelder am I.________weg so am Boden zu markieren seien, dass zum Fahrbahnrand ein Abstand (lichte Breite) von 0,50 m eingehalten werde. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern.