3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Muri beantragte mit Stellungnahme vom 17. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Eventuell sei der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zu geben, eine Projektänderung betreffend die zwei Parkplätze im Strassenabstand einzureichen.