2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 26. November 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragte die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 26. Oktober 2021 und die Erteilung des Bauabschlags, eventuell die Rückweisung der Sache an die Gemeinde zur Einholung eines Fachberichts der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) und zur darauf gestützten Neubeurteilung des Baugesuchs.