43 BewD gesprengt wurde und ein neues Baugesuch vorliegt. Zwar ist fraglich, ob das aktuelle Projekt (drei kleinere Baukörper) mit dem ursprünglichen Projekt (ein grosser Baukörper) in seinen Grundzügen noch gleichgeblieben ist. Da dem Bauvorhaben aber der Bauabschlag zu erteilen ist, muss dafür ohnehin kein neues Verfahren eingeleitet werden. 11 BVR 2017 S. 255 E. 5.1, BVR 2012 S. 252 E. 3.3.3, je mit Hinweisen 12 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 13 Richtplan Kanton Bern 2030, Raumkonzept Kanton Bern, S. 9