c) Die Stadt Burgdorf hat den Bauabschlag mit dem Standort des Bauvorhabens im Landschaftsbildgebiet begründet. In diesem seien nur betriebsnotwendige Neubauten zugelassen, wobei sich der bestehende Betrieb inmitten der meist weiten Landwirtschaftszone bzw. Landschaft befinden müsse. Betriebe, die sich im Siedlungsgebiet befänden, dürften nicht in das Landschaftsbildgebiet erweitert werden. Hinsichtlich dieser Begründung des Bauabschlags ist eine Beurteilung der zweiten Projektänderung durch den FBA von vornherein nicht relevant.