Richtig ist, dass landwirtschaftliche Bauten auch in Schutzzonen errichtet werden dürften. Gemäss Art. 86 BauG sind Bauvorhaben in Schutzgebieten aber nur dann gestattet, wenn sie den von der Gemeinde erlassenen Schutzvorschriften entsprechen, was hier nicht der Fall ist. Einen unbedingten Anspruch auf Erweiterungsbauten an jedem Standort gibt es nicht, ein solcher Anspruch lässt sich weder aus dem Bundesrecht noch dem Richtplan ableiten. Ein Anspruch auf Erweiterungsbauten besteht nur im Rahmen des gesetzlich und planungsrechtlich Zulässigen.