Denkbar wäre gemäss der Stadt Burgdorf nach dieser Regel wohl auch die Erweiterung eines Bauernhofs jenseits der Gemeindegrenze auf das Gemeindegebiet Burgdorf, wenn sich ein solcher zumindest ebenfalls in der weiten Landschaft bzw. Landwirtschaftszone aber unmittelbar an der Gemeindegrenze befinden würde. Die geplanten Bauten stellten dagegen eine Erweiterung des überbauten Orts Oberburg dar, nicht eine Erweiterung eines Landwirtschaftsbetriebs inmitten der Landschaft.