Auch hier wolle die Regel vor allem die auf den Hof konzentrierte Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben/Bauernhöfen inmitten der meist weiten Landwirtschaftszone auf dem Gemeindegebiet Burgdorf zulassen und nicht einzelne Gebäude ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Hauptbetrieb gestatten. Denkbar wäre gemäss der Stadt Burgdorf nach dieser Regel wohl auch die Erweiterung eines Bauernhofs jenseits der Gemeindegrenze auf das Gemeindegebiet Burgdorf, wenn sich ein solcher zumindest ebenfalls in der weiten Landschaft bzw. Landwirtschaftszone aber unmittelbar an der Gemeindegrenze befinden würde.