Ähnlich verhalte es sich mit der Voraussetzung, dass die landwirtschaftlichen und betriebsnotwendigen Neubauten im Bereich der Hauptbetriebsgebäude liegen müssten. Auch hier wolle die Regel vor allem die auf den Hof konzentrierte Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben/Bauernhöfen inmitten der meist weiten Landwirtschaftszone auf dem Gemeindegebiet Burgdorf zulassen und nicht einzelne Gebäude ohne jeglichen Zusammenhang mit dem Hauptbetrieb gestatten.