a) Die Stadt Burgdorf hat den Bauabschlag mit dem Standort des Bauvorhabens im Landschaftsbildgebiet begründet. Demnach seien Neubauten in diesen Gebieten nur zugelassen, wenn sie für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig seien, im Bereich der Hauptbetriebsgebäude lägen und sowohl Standort als auch Gestaltung dem Schutzzweck entsprächen.