3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verzichtet in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2021 auf einen Antrag, da es sich mit Verfügung vom 16. Februar 2021 positiv zum generellen Baugesuch geäussert habe. Weiter macht das AGR darauf aufmerksam, dass aufgrund der Projektänderungen und eines negativen Amts- oder Fachberichts wohl eine umfassende Neubeurteilung notwendig wäre. Die Stadt Burgdorf beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. Dezember 2021 die Abweisung der Beschwerde.