2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 24. November 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der Entscheid vom 26. Oktober 2021 sei aufzuheben und das generelle Baugesuch zur Neubeurteilung an das Regierungsstatthalteramt Emmental zu weisen. Eventualiter sei der Entscheid vom 26. Oktober 2021 aufzuheben und das generelle Baugesuch zur Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen, verbunden mit der Weisung, das Bauprojekt der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK), eventualiter dem FBA vorzulegen und nach Vorlage des Fachberichts erneut über das generelle Baugesuch zu entscheiden.