154.21). 8/10 BVD 110/2021/206 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Entscheid der Gemeinde Fraubrunnen vom 26. Oktober 2021 und die Verfügung des AGR vom 7. Juli 2021 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung