Der Beschwerdeführer rügt, die Wiederherstellung sei nicht verhältnismässig. Es bestünden bereits drei Fenster im Estrich. Ein Ausbau sei momentan kein Thema. Weil er das Dach habe renovieren müssen, habe es Sinn gemacht ein Dachfenster einzubauen, um bessere Lichtverhältnisse zu schaffen.