RPG nur für rechtmässig erstellte Bauten in Anspruch genommen werden11, weshalb auch für die Frage der Anrechenbarkeit einer Fläche zur massgebenden BGF als Ausgangswert auf den rechtmässig bewilligten Zustand abzustellen ist. Wie diese Flächen danach tatsächlich genutzt wurden bzw. ob diese eine Nutzung als Hauptnutzfläche (und damit als BGF) ermöglicht hätten, ist entsprechend irrelevant. Wäre darauf 11 Praxiskommentar RPG, Bauen ausserhalb der Bauzonen, 2017, Art. 24c N. 15.