In einer Stellungnahme führte der Beschwerdeführer unter Einreichung von Planunterlagen aus dem Jahr 1966 aus, der 1984 bewilligte zusätzliche Keller sowie der darüber liegende Einstellraum seien nie realisiert worden. Das Erdgeschoss des Stöcklis sei ursprünglich in drei Einheiten (Holzlagerraum, Wagenremise, Ofenhaus mit Waschküche) aufgeteilt gewesen. Das Erdgeschoss sei nie ein Schweinestall oder Futterlagerplatz gewesen, sondern habe immer dem Haushalt gedient. In der aktuellen Verfügung vom 7. Juli 20219 kam das AGR nach 1966 schliesslich gestützt auf eine Flächenberechnung10 zu folgender Beurteilung: