Demnach wird durch den DFF-Einbau nochmals zusätzlich rund 44.80 m2 BGF generiert. Somit würde die totale BGF des Stöcklis 210.02 m2 betragen. Das vorliegende Bauvorhaben sprengt den Rahmen von Art. 24c RPG. Der bestehende Wohnraum ist bereits im zulässigen Rahmen ausgebaut, so dass eine zusätzliche Erweiterung nicht bewilligt werden darf.»