Nach dem Umbau des Stöckli betrug die BGF gemäss den Baueingabeplänen 165.20 m2. Ebenfalls wurde gemäss diesem Baugesuch von 1984 ein Einstellraum angebaut. Nach den Gesuchsunterlagen zu schliessen war dort vorher keine Baute (kein Abbruch). Somit fand eine Erweiterung ausserhalb des bestehenden Volumens mit einer Fläche von 88.92 m2 statt. Da im Baugesuch eine Ausnahme nach Art. 24 RPG gestellt wurde, ist davon auszugehen, dass der zusätzliche Keller wie der darüber liegende Einstellraum nicht der Landwirtschaft diente.