Nach diesen Plänen befand sich ursprünglich im Erdgeschoss ein Abstellraum, die Waschküche, der Heizraum sowie eine Werkstatt und ein Einstellraum. Diese Flächen werden nicht der aBGF (Ausgangsgrösse Bruttogeschossfläche) angerechnet. Im 1. und 2. Obergeschoss befand sich auf einer Fläche von 60.14 m2 (1. Obergeschoss inkl. Laubenaufgang) und 47.08 m2 (2. Obergeschoss) eine Wohnung. Somit betrug die totale aBGF 107 m2, wie bereits in der Rückweisung vom 7. Januar 2021 festgehalten. Mit genanntem Baugesuch fand eine Erweiterung der BGF statt. Nach dem Umbau des Stöckli betrug die BGF gemäss den Baueingabeplänen 165.20