4. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 20. November 2021 Beschwerde bei der BVD ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 26. Oktober 2021 und der Verfügung des AGR vom 7. Juli 2021. Eventualiter sei auf die Wiederherstellung zu verzichten. Subeventualiter sei die Wiederherstellung aufzuschieben, bis ein Entscheid über eine allfällige Umzonung des Grundstücks erfolgt sei.