3. Die Kantonale Denkmalpflege (KDP) beantragte mit Fachbericht vom 18. Dezember 2020, das Bauvorhaben unter der Auflage, wonach das neue Dachflächenfenster in seinem äusseren Ausdruck identisch mit dem nebenanliegenden bestehenden Dachflächenfenster sein müsse, zu bewilligen. Anfangs Januar 2021 stellte die Gemeinde fest, dass der Beschwerdeführer das Dachflächenfenster trotz Baustopp fertigstellte.