2. Am 24. Oktober 2020 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Fraubrunnen ein Baugesuch ein für den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters (Velux MK06 78/118) auf der Nordseite des Estrichs des Gebäudes Nr. B.________. Nachdem die Gemeinde feststellte, dass bereits bauliche Aktivitäten im Gang sind, forderte sie den Beschwerdeführer mit Baueinstellungsverfügung vom 30. November 2020 auf, die Bauarbeiten sofort einzustellen. Eine vom Beschwerdeführer gegen diese Baueinstellungsverfügung erhobene Beschwerde wies die