1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Fraubrunnen A.________ Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und in einem Ortsbildschutzgebiet. Auf der Parzelle steht unter anderen das Gebäude Nr. B.________. Es handelt sich gemäss Bauinventar der Gemeinde Fraubrunnen um einen erhaltenswerten Ofenhaus-Speicher mit Knechtenkammern von 1851, der Teil der Baugruppe K «D.________» ist (K-Objekt).