Angesichts dieser Verhältnisse müsste das von den Beschwerdeführenden geltend gemachte Honorar deutlich gekürzt werden. Da sich so die gegenseitigen Ersatzansprüche und -pflichten ungefähr entsprechen, gebietet sich – für den zweiten Verfahrensabschnitt – eine Wettschlagung der Parteikosten.23 III. Entscheid 1. Die Projektänderung vom 14. April 2021 wird bewilligt. Massgebend sind die Pläne Grundriss, Situation, Erdgeschoss, Umgebungsplan sowie Schnitte und Ansichten, alle gestempelt von der BVD am 6. Mai 2021. 2. Je ein genehmigtes Exemplar dieser Pläne gehen an die Beschwerdegegnerin und an die Gemeinde Interlaken.