Angesichts der Ausgangslage, dass einer der 14 gemäss Art. 20 ÜV vorgesehenen öffentlichen Parkplätze des von der Kantonalen Denkmalpflege und weiteren Fachleuten erarbeiteten Richtprojekts16 nachträglich als behindertengerechter Parkplatz ausgebaut werden musste, erscheint dies nachvollziehbar. Gleiches gilt betreffend die geplante Säule im hinteren Bereich des Parkplatzes, wobei die SIA-Norm hier keine ausdrücklichen Vorgaben macht. In Übereinstimmung mit der Einschätzung der Procap kann daher die Projektänderung bewilligt werden. 5. Kosten