Der Parkplatz erfüllt damit die Anforderungen der Breite von 3.50 m gemäss SIA Norm 500. Mit der Einschätzung der Procap in Bezug auf den nicht witterungsgeschützten Ausstiegsbereich und die Nähe zu Gebäudezugängen nützt diese den Spielraum, der die SIA-Norm ausdrücklich einräumt, um die Anforderungen zweckmässig differenzieren zu können. Angesichts der Ausgangslage, dass einer der 14 gemäss Art. 20 ÜV vorgesehenen öffentlichen Parkplätze des von der Kantonalen Denkmalpflege und weiteren Fachleuten erarbeiteten Richtprojekts16 nachträglich als behindertengerechter Parkplatz ausgebaut werden musste, erscheint dies nachvollziehbar.