Dass die Beurteilung der Procap zur Projektänderung per Mail erfolgte, schadet nicht, ist doch aus den E-Mails ersichtlich, dass ihr die Unterlagen zugestellt wurden. Die Einschätzung von Procap, dass der rollstuhlgerechte Parkplatz wie geplant ausgeführt werden 10 VGE 2019.337/348 vom 23.11.2020 E. 4.4.2, vgl. auch Art. 22 BauG und Art. 85 Abs. 1 BauV 11 Beilage 13 der Beschwerdegegnerin 12 https://www.procap.ch/de/ueber-uns.html (zuletzt besucht am 20.08.2021) 13 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 22 N. 2 14 Vgl. insb. Vorakten pag. 166 ff.