d) Mit E-Mail vom 13. April 2021 führte Procap, nachdem die Beschwerdegegnerin sie unter Beilage der Pläne um eine Stellungnahme ans Rechtsamt gebeten hatte, aus, der geplante rollstuhlgerechte Parkplatz könne wie geplant ausgeführt werden. Die Säule werde ausnahmsweise toleriert. Eine Bodenmarkierung der Freihaltezone werde dringend empfohlen, damit der Platz nicht verstellt werde.11